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Struktur des BSA

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Mitglied werden

Grundsätzlich kann jede natürliche Person ordentliches oder förderndes Mitglied des Vereines werden. Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand endgültig. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Jedes Mitglied bekennt sich zu den grundlegenden Beschlüssen des Vorstandes. Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, Streichung, Ausschluss und durch Tod bzw. Auflösung (bei juristischen Personen).

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Der jährliche Mitgliedsbeitrag richtet sich nach Ihrem Monatsnettoeinkommen und berechnet sich wie folgt:

Monatsnettoeinkommen
von 0 bis 872 Euro                   24 Euro 
von 872,01 bis 1.308 Euro        40 Euro
von 1.308,01 bis 1.744 Euro     60 Euro
von 1.744,01 bis 2.180 Euro     80 Euro
von 2.180 bis 2.907 Euro        105 Euro
über 2.907,01 Euro                130 Euro
StudentInnen                          10 Euro

Die Ermittlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt durch die Angaben der Mitgliedswerber.

Wie treten Sie der GGS bei?

Einfach nachfolgende Beitrittserklärung öffnen, ausfüllen und per email an 
office@bsa.at oder ausdrucken und per fax an 01 / 319 92 82 27 senden.

Oder per Post:
BSA
Gesellschaft für Geistes- und Sozialwissenschaften
Landesgerichtsstraße 16
1010 Wien

BSA Beitrittserklärung

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