BSA-News

Pressespiegel

18. April 2002:
BSA: Universitätsgesetz führt zu autoritären und fremdbestimmten Universitäten!
Utl: Die Sozialdmokratischen AkademikerInnen lehnen den UG-Entwurf vollinhaltlich ab und fordern dessen Rücknahme!

UG-Stellungnahme

Wien (SK) - Entsetzt von der Kaltschnäuzigkeit und Ignoranz dieser Regierung zeigen sich die Sozialdemokratischen AkademikerInnen, Intellektuellen und KünstlerInnen. "Der Vergleich zwischen dem Gesetzesentwurf und dem vorangegangenen Gestaltungsvorschlag zeigt, dass von Seiten des Ministeriums nicht die geringste Bereitschaft besteht, auf konstruktive Kritik einzugehen, auch wenn sie noch so fundiert vorgetragen wird", so Univ. Prof. Dr. Andreas Schwarcz, der Sprecher der Sozialdemokratischen HochschullehrerInnen.

Dazu der Generalsekretär des BSA, Jürgen Pfeffer: "Wieder einmal wollen die BetreiberInnen des Rückbaus unserer Gesellschaft Gesprächsbereitschaft vortäuschen, wo keine besteht." Nach Pfeffer sei dies vielmehr ein Beweis, dass in dieser Regierung "der Wille zum Diktat" besteht.

In ihrer Stellungnahme zum Universitätsgesetz halten die Sozialdemokratischen AkademikerInnen unter anderem fest, dass der Entwurf zur völligen Fremdbestimmung der Universitäten, zum Ende der Freiheit von Lehre und Forschung, zu autoritären und ineffizienten Strukturen und zum Ende der Mitbestimmung auf den für die Universitätsangehörigen relevantesten Ebenen führt.

"Daher lehnen wir den UG-Entwurf vollinhaltlich ab und fordern dessen Rücknahme", so Pfeffer und Schwarcz unisono.


Statt des Begutachtungsentwurfs fordert der BSA:

1. Eine Universitätsreform mit echter Autonomie unter Wahrung und Weiterentwicklung der Mitbestimmungsmöglichkeiten von Lehrenden und Studierenden.

2. Wahl der Rektorinnen durch alle Universitätsangehörigen.

3. Strategische Entscheidungen, Entwicklungsplan, Satzung und Organisationsstruktur werden vom Senat geregelt.

4. Beschlussfähige Fakultätskollegien, Studienkommissionen und Institutskonferenzen unter Mitwirkung aller universitären Gruppen.

5. Ausübung von Leitungsfunktionen durch alle UniversitätslehrerInnen.

6. Eine einheitliche Lehrendenkurie.

7. Wahrung der Rechte der UniversitätslehrerInnen, keine Einschränkung der Venia legendi.

8. Berufungs- und Habilitationsverfahren unter Einbeziehung aller VertreterInnen des Fachs und der Studierenden und mit Berücksichtigung der Qualifikation in der Lehre.

9. Beibehaltung des Universitätsstudiengesetzes.

10. Ausreichende und dynamische Finanzierung der Reformen.

11. Ein leistungsorientiertes und motivierendes Dienstrecht mit Daueranstellungsmöglichkeit bei steigender und überprüfter Qualifikation und besseren Einstiegsmöglichkeiten für Nachwuchskräfte (Einführung der Juniorprofessur).

12. Rücknahme der Studiengebühren.


Rückfragehinweise sowie der Wortlaut der Stellungnahme:
BSA-Generalsekretär Jürgen Pfeffer, Tel.: 310 88 29, E-Mail: pfeffer@bsa.at